So prüfen Sie das Arbeitszeugnis einer Hotelfachfrau
- Eine Hotelfachfrau bekommt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausgestellt.
- Beachten Sie, dass das Dokument immer eine Wertung Ihrer Arbeitsweise beinhaltet. Hierbei wird eine Zeugnissprache verwendet. Sie können diese Codes prüfen, wenn Sie wissen, welche Formulierungen betroffen sind.
- Wurde Ihre Arbeitsleistung mit einem sehr gut benotet, so können Sie dies an der Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ erkennen. Viele Arbeitgeber schreiben jedoch nur „stets volle Zufriedenheit“, da die Steigerung grammatikalisch nicht korrekt ist. Befand man Ihre Leistung als Hotelfachfrau sehr gut, so könnte dies auch mit der Formulierung „Sie erfüllte Ihre Aufgaben mit sehr großem Erfolg“ erfolgen. Wichtig ist auch eine Beschreibung Ihrer Arbeitsweise, wird sie als „zuverlässig“ bezeichnet, entspricht dies der höchsten Benotung.
- War man hingegen mit Ihren Leistungen „sehr zufrieden“ und haben Sie „den Erwartungen in bester Weise entsprochen“, so haben Sie die Note gut erhalten.
- Finden Sie den Code, dass Sie „übertragene Aufgaben in der jeweiligen Abteilung im Hotel gewissenhaft und zuverlässig mit überdurchschnittlicher Arbeitsqualität“ erfüllt haben, so fand man Ihre Arbeitsleistung befriedigend.
- Haben Sie die übertragenen Aufgaben nur „zur Zufriedenheit“ erfüllt, so hat man Sie mit ausreichend bewertet.
- Die Note mangelhaft erkennen Sie daran, dass man Formulierungen wie zum Beispiel „sie war stets bemüht, die Ihr gestellten Anforderungen zu erfüllen“ verwendet.
- Die Note ungenügend wird durch Worte wie „bestrebt“ und „versucht“ verdeutlicht.
Anforderungen, die ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erfüllen muss
- Ein Arbeitszeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein. So wird die berufliche Weiterentwicklung des Arbeitnehmers nicht gefährdet. Dies bedeutet, dass eine Hotelfachfrau einerseits einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat und andererseits den Rechtsweg gehen kann, wenn sie vermutet, dass das Dokument nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.
- Gesetzlich normiert ist dieser Anspruch in § 39 Angestelltengesetz.
- Sie haben als Hotelangestellte die Möglichkeit, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, wenn Sie einen anderen Vorgesetzten bekommen oder versetzt werden. Waren Sie beispielsweise an der Rezeption eingesetzt und kommen dann in eine andere Abteilung, so haben Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
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