Volle Erstattung und Brillenzuschuss nur für Minderjährige
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen von der AOK grundsätzlich einen hundertprozentigen Brillenzuschuss, auch ohne stark sehbehindert zu sein. Auch die Kosten für Zweistärkengläser werden übernommen. Allerdings zahlt die AOK in der Regel nur für die günstigeren, aber schwereren Brillengläser aus Glas.
- Die leichteren und besser aussehenden Kunststoffgläser werden nur unter bestimmten Bedingungen übernommen. Für die individuelle Fallentscheidung sollten Sie sich an Ihren persönlichen Krankenkassenberater wenden.
Private Zusatzversicherungen zur AOK
- Doch ab dem Erwachsenenalter werden die Kosten für die Brille, die Brillengläser oder die Kontaktlinsen von der AOK-Krankenversicherung gar nicht mehr übernommen. Wenn Sie die Kosten für Ihre Brille oder ihre Kontaktlinsen nicht voll selbst tragen möchten, dann bleibt Ihnen die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung bei einem privaten Zusatzversicherer Ihrer Wahl oder auch beim AOK Vertragspartner Versicherungskammer Bayern, wo Sie von den für die für AOK-Versicherten reduzierten Tarife profitieren können.
- Dennoch sollten Sie vor Vertragsabschluss die verschiedenen Versicherer und deren Leistungen genau vergleichen. Die AOK hat auch Optikerpartner, zum Beispiel "Apollo Optik".
Stark Sehbehinderte
- Der AOK-Brillenzuschuss gilt jedoch auch für erwachsene Versicherte in Ausnahmefällen, wenn diese äußerst stark sehbehindert sind. Dies gilt für angeborene oder sich entwickelte, starke Sehbehinderungen, aber auch durch Verletzungen, Unfälle oder Augenerkrankungen hervorgerufene Einschränkungen des Sehvermögens.
- Wenn das auf Sie zutrifft, übernimmt die AOK nicht nur die Aufwendungen für Brillengläser, sondern auch die Kosten für harte und weiche Kontaktlinsen, Leselupen, Fernrohrbrillen und so weiter. So genannte Zusatzleistungen, die extra kosten, wie etwa ein schickes Brillengestell eines Markenherstellers oder die Entspiegelung Ihrer Brillengläser müssen Sie selber bezahlen.
- Wenn Sie glauben, dass Sie eine starke Sehbehinderung haben oder Sie weitere Fragen zu Ihrer Versicherung haben, dann wenden Sie sich an Ihren AOK-Ansprechpartner.
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