Das Strafrecht schützt auch die Ehre und das Ansehen eines Menschen; es ist daher verboten, über andere einfach etwas zu behaupten, was seinem Ansehen schadet. Wer das trotzdem tut, kann sich eine Anzeige wegen Verleumdung einhandeln. Was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Anzeige wegen Verleumdung stellen möchten.
So stellen Sie eine Anzeige wegen Verleumdung
- Verleumdung im Sinne des deutschen Strafrechts bedeutet, dass jemand anderes eine Tatsache über einen anderen behauptet, die denjenigen herabwürdigt. Eine reine Meinungsäußerung reicht für eine Anzeige wegen Verleumdung nicht aus. Es muss feststellbar sein, ob das Behauptete wahr oder unwahr ist.
- Sie können auch keine Anzeige wegen Verleumdung gegen jemanden stellen, der nur Ihnen selbst gegenüber etwas behauptet. Vielmehr muss der Angezeigte die Behauptung gegenüber jemand anderem gemacht haben.
- Schließlich liegt Verleumdung nur dann vor, wenn der Angezeigte weiß, dass seine Behauptung unwahr ist.
- Die Anzeige wegen Verleumdung können Sie bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft stellen. In manchen Bundesländern ist dies auch im Internet möglich.
- Wenn aufgrund der Angaben, die Sie in Ihrer Anzeige wegen Verleumdung machen, aus Sicht der Behörden ein Verdacht besteht, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, wird die Polizei weiter ermitteln. Anschließend entscheidet ein Staatsanwalt, ob es zu einem Prozess kommt.
- Eine Anzeige wegen Verleumdung kann jeder stellen, nicht nur das Opfer.
- Wie alle Strafanzeigen können Sie eine Anzeige wegen Verleumdung nicht zurückziehen. Wenn ein ausreichender Verdacht besteht, sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, in der Sache weiter zu ermitteln.
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