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Antrag an Vermieter zwecks Katzenhaltung stellen

Den Antrag auf Katzenhaltung beim Vermieter freundlich stellen
Den Antrag auf Katzenhaltung beim Vermieter freundlich stellen
Sie sind Mieter einer Wohnung und wünschen sich eine Katze? Stellen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag auf Katzenhaltung bei Ihrem Vermieter, damit Ihr Mietverhältnis weiterhin entspannt bleibt.

Mittlerweile gibt es große Verwirrungen, was die Rechtssprechung der Katzenhaltung in einer Wohnung anbetrifft. Entgegen der Meinung vieler Personen bedarf die Anschaffung einer Katze der Zustimmung des Vermieters, sofern im Mietvertrag steht, dass eine Haustierhaltung nicht erlaubt ist. Ein Antrag sollte daher in schriftlicher Form gestellt werden.

Beispiel für die Formulierung eines Antrages beim Vermieter

  • Nach der höflichen Anrede sollte Sie im Betreff die Angabe machen, dass Sie den Antrag auf eine Katzenhaltung stellen. Somit ist dem Vermieter direkt klar, was Ihnen auf dem Herzen liegt.
  • Haben Sie im Mietvertrag die Regelung, dass eine Haustierhaltung nicht erlaubt ist, sollten Sie diese Regelung erwähnen und darauf hinweisen, dass Ihnen dies bewusst ist, Sie aber aufgrund des guten Mietverhältnisses diesen Antrag stellen möchten.
  • Eine Begründung müssen Sie nicht abgeben; allerdings ist dies zu empfehlen. Als Beispiel ist zu erwähnen, dass Sie seit Ihrer Kindheit an Haustiere gewohnt sind und sich freuen würden, wenn Ihr Vermieter diesem Antrag entspricht.
  • Weisen Sie auch in Ihrem Schreiben darauf hin, dass Sie froh sind, ein gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis zu haben. Dieses Kompliment hören Vermieter gerne.
  • Sofern andere Mieter bereits Haustiere haben, sollte diese Formulierung nicht in den Antrag aufgeführt werden. So fühlt sich der Vermieter unter Druck gesetzt.
  • Achten Sie bei der Formulierung darauf, dass das Schreiben als Bitte formuliert wird und nicht fordernd klingt.

Schäden durch die Katzenhaltung

  • Naturgemäß müssen Haustiere erzogen werden, so auch Katzen. Haben Sie sich zur Katzenhaltung entschlossen, müssen Sie damit rechnen, dass eventuell ein vorhandener Boden- oder Wandbelag unter Umständen beschädigt wird.
  • Die Kosten dieser Beschädigungen sind von Ihnen bei einem Auszug zu tragen. Gute Aussichten, dass Ihr Antrag vom Vermieter bewilligt wird, haben Sie, wenn Sie dies bei Antragstellung vermerken.
  • Schäden in der Wohnung können Sie allerdings vermeiden, indem Sie sich eventuell für eine ältere Katze entscheiden und auch genügend Beschäftigungsmaterial für die Katze zur Verfügung stellen.

Haben Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter, ist der Antrag auf Katzenhaltung kein Problem, sofern Sie klar zum Ausdruck bringen, dass Sie mit dem Thema lange auseinandergesetzt haben und etwaige Konsequenzen auf sich nehmen.

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