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Amtliches Telefonbuch - so untersagen Sie die Veröffentlichung Ihrer Daten

Eine öffentliche Telefonnummer kann auch ein Grund für Werbungsspam sein.
Eine öffentliche Telefonnummer kann auch ein Grund für Werbungsspam sein.
Falls Sie sich je die Frage stellten, woher eigentlich die letzte Werbeagentur Ihre Telefonnummer hatte, um Sie zum Kauf irgendeines Produktes zu bewegen, sollten Sie möglicherweise in einem Telefonbuch zunächst nach sich selbst suchen. Denn hier kann es sein, dass Ihre Nummer in einem amtlichen Verzeichnis auftaucht, obwohl Sie dies hätten unterbinden können und wollen. Amtliches hierzu ist jedoch rasch geklärt.

Amtliches Telefonbuch und die Bestimmungen dafür

  • Wie bei jedem Telefonbuch gibt es auch hierbei eine Reihe von Normen. Gerade Amtliches weist hier stets die selben Vorschriften und Prozeduren auf.
  • So sind die Namen stets alphabetisch geordnet und in der Regel noch nach Regionen oder direkt nach Städten unterteilt und weisen die eindeutigen Nummern Ihrer Zuordnungspersonen auf.
  • Zum Schutz vor Werbung finden sich darin auch fingierte Einträge, die jedoch nicht zwingend helfen müssen.
  • Diese Nummern beziehen sich jedoch nicht auf Geheimnummern, wodurch Sie keine Angst haben müssen, dass diese veröffentlicht werden. Reguläre Nummern werden indes jedoch ganz automatisch veröffentlicht, wodurch Sie einer Nutzung gezielt widersprechen müssen.
  • Ein Widerspruch der Datenveröffentlichung kann in dieser Hinsicht auch auf elektronische Medien ausgeweitet werden und brauch nicht auf Amtliches beschränkt zu sein.

Die Veröffentlichung untersagen

  1. Sofern Ihre Nummer noch nicht im Telefonbuch steht, haben Sie möglicherweise einer Nutzung schon widersprochen. Dies geschieht bei der Anschlusslegung direkt bei Ihrem Anbieter. Auch bei zukünftigen Anschlüssen und Nummern sollten Sie daher immer gleich bei Ihrem Anbieter ein entsprechendes Formular anfordern, damit Sie etwas Schriftliches haben und widersprechen.
  2. Sollte Ihre Nummer bereits im Telefonbuch existieren, müssen Sie sich einerseits an Ihren Anbieter wenden (gerade für Mobilrufnummern ist dies der einzige Weg), um einer öffentlichen Nutzung der Daten zu untersagen. Dies kann schriftlich oder telefonisch geschehen, wobei Sie jedoch stets entsprechende Schriftstücke anfordern sollten, um Ihre Stellung später einmal nachweisen zu können.
  3. Ihr Anbieter kann dabei auch in Ihrem Namen einen Antrag zur Löschung in zukünftigen Telefonbüchern stellen und ggf. eine Änderung der Nummer oder eine Zweitnummer veranlassen.
  4. Andererseits sollten Sie sich jedoch auch an die Telekom wenden (entsprechend im Falle von Festnetzrufnummern), da diese für die bundesweite Grundversorgung zuständig ist und Sie so jeden Faktor abdecken können, bzw. müssen. Die Telekom können Sie dabei über die kostenfreie Rufnummer 0800/3301000 erreichen und Ihren Standpunkt schildern. (Stand 2012)
  5. Sie können jedoch auch zur nächsten Telekom-Filiale gehen und die Löschung dort verlangen. Andere manuelle Wege einer Löschung und Nutzungsuntersagung der Daten gibt es hierzulande jedoch nicht.
  6. Als zusätzlicher Hinweis sei gesagt, dass Sie Ihre Nummer dann natürlich nicht öffentlich machen sollten und außerdem damit rechnen müssen, dass Ihr Eintrag im Telefonbuch natürlich erst mit der Ausgabe im nächsten Jahr gelöscht sein wird. Sie werden also Geduld benötigen.
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