Was Sie benötigen
- Attest des Arztes
Gründe, nicht als Wahlhelfer tätig zu werden
Im Grunde ist jeder Wahlberechtigte Bürger unter 65 Jahren in der Pflicht, wenn er als Wahlhelfer berufen wird. Wenn Sie nicht wollen oder können, brauchen Sie einen guten Grund.
- Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, der nicht den ganzen Tag allein gelassen werden kann, dürfen Sie das Ehrenamt als Wahlhelfer ablehnen.
- Wenn Sie selbst krank sind, müssen Sie auch nicht zur Wahl erscheinen.
- Auch aus beruflichen Gründen, wenn Sie am Wahlsonntag arbeiten müssen, sind Sie vom Amt des Wahlhelfers freizustellen.
- Ebenso sind Mitglieder des Bundestages, eines Landtages oder des Europaparlamentes von der Verpflichtung als Wahlhelfer ausgenommen.
Wie Sie Ihre Krankheit nachweisen
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie Ihre Krankheit oder einen der anderen Gründe glaubhaft machen müssen. Wenn Sie mit allen übrigen Wahlhelfern und Organisatoren persönlich bekannt sind, reicht wahrscheinlich Ihre ehrliche Aussage, dass einer der Gründe vorliegt.
- Wenn Sie niemanden persönlich kennen, hilft Ihnen ein Attest vom Arzt. Falls Sie sich freitags schon nicht gut fühlen, gehen Sie am besten sofort, um sich krankschreiben zu lassen.
- Falls Sie erst am Wahlsonntag bemerken, dass Sie krank sind, teilen Sie zunächst telefonisch mit, dass Sie nicht kommen können.
- Klären Sie am Telefon, ob Sie eine Krankschreibung bringen müssen oder nicht.
- Unabhängig vom Ausgang des Telefonates sollten Sie sich mit dem örtlichen Notdienst in Verbindung setzen und sich um ein Attest bemühen. Falls Ihre telefonische Absage verloren geht, haben Sie später noch immer einen Beweis für Ihre Krankheit.
- Absagen, die Sie bereits vor dem Wahlsonntag treffen können, sollten Sie unbedingt schriftlich einreichen.
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