Der Abteilungsleiter – eine Führungskraft
Ein Abteilungsleiter oder eine -leiterin ist eine Führungskraft.
- Ein Abteilungsleiter, oft kurz AL genannt, leitet, wie der Name schon sagt, eine Abteilung. Das bedeutet, dass er das Personal führen, aber auch die Abteilung organisieren muss. Er ist außerdem gegenüber den Vorgesetzten verantwortlich und muss sich oft auch mit den Leitern anderer Abteilungen abstimmen.
- ALs arbeiten in den unterschiedlichsten Branchen und haben daher auch völlig unterschiedliche Vorbildungen. So können ausgebildete Verkäufer oder Einzelhandelskaufleute, meist mit entsprechender Weiterbildung, die Abteilung eines Einzelhandelsgeschäfts oder Kaufhauses leiten. Aber auch Versicherungs-, Büro, Großhandels- und all die anderen Kaufleute, die sich entsprechend qualifizieren, haben die Möglichkeit die Führung einer Abteilung zu übernehmen, ebenso Handwerker, die dann in der Regel eine Meisterprüfung abgelegt haben. Häufig haben Akademiker eine solche Position inne.
- Nicht nur in der freien Wirtschaft arbeiten ALs, in Verbänden, wie beispielsweise der IHK und teilweise auch im öffentlichen Dienst existieren solche Positionen ebenfalls.
Das Gehalt hängt von vielen Faktoren ab
Die Frage, wie hoch das Gehalt ist, lässt sich nicht so einfach beantworten, dazu hängt die Bezahlung von zu vielen unterschiedlichen Faktoren ab.
- Zunächst einmal sind die Verdienstmöglichkeiten für ALs von der Branche abhängig. Das Gehalt eines Abteilungsleiters im Einzelhandel kann man nicht mit dem eines Kollegen in einem großen Industrie- oder Pharmaunternehmen vergleichen. Im öffentlichen Dienst wiederum legen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die Angestellten und die Laufbahngruppen sowie Besoldungstabellen für die Beamten die Entlohnung fest.
- Auch die Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle. Wer Abteilungsleiter in einem großen Kaufhaus werden möchte, muss sich weiterbilden, beispielsweise zum Handelsfachwirt, wer dagegen in manchem Supermarkt für die Non-Food-Abteilung zuständig ist und allenfalls noch einen Minijobber oder eine Minijobberin unter sich hat, braucht häufig keine weitere Qualifikation zusätzlich zur Ausbildung. Entsprechend fällt auch die Bezahlung oft nicht sehr üppig aus.
- Außer von der Branche und der absolvierten Weiterbildung hängt das Gehalt auch von der Größe der zu leitenden Abteilung, von der Verantwortung, die mit der Leitung verbunden ist, von den anfallenden Aufgaben und nicht zuletzt auch vom Verhandlungsgeschick bei der Aushandlung der Entlohnung ab. Hinzu kommen außerdem noch regionale Faktoren. So wird in der Großstadt mit ihren hohen Mieten und sonstigen hohen Kosten besser bezahlt als auf dem Land, ebenso ist die Bezahlung in wohlhabenderen Regionen meist höher als in strukturschwachen.
- Dem WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung zufolge bekommt beispielsweise ein/e AL im Einzelhandel mit voller Verantwortung, abhängig von der Zahl der unterstellten Mitarbeiter, eine tarifliche Vergütung zwischen 2673 und 4131 Euro in Brandenburg, gültlig ab September 2012. In Nordrhein-Westfalen sind es für eine ähnliche Position zwischen 2756 und 4285 Euro, gültig ab Juli 2012. Im Groß- und Außenhandel nennt das Tarifarchiv für eine/n AL mit Dispositions-, Weisungs- oder Aufsichtsbefugnis in Nordrhein-Westfalen eine Entlohnung von mindestens 3955 Euro, gültig ab Juni 2012.
Das Gehalt eines Abteilungsleiters lässt sich also nicht so einfach auf eine bestimmte Höhe festlegen.
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