Ein Gebrauchtwagen als Firmenwagen ist gerade dann sinnvoll, wenn Sie Kosten sparen möchten und auf einen technisch hochwertigen Neuwagen verzichten können.
Die Abschreibung des Firmenwagens
- Häufig werden Tipps bezüglich der Absetzbarkeit eines Geschäftswagens an Selbstständige gegeben. Denn einen neuen Firmenwagen können Sie über einen Zeitraum von sechs Jahren in den Abschreibungen auflisten.
- Das bedeutet, dass Sie den Kaufpreis nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Kaufjahres komplett als Ausgabe anrechnen und ihn den Einnahmen gegenrechnen, sondern dass der Kaufpreis auf sechs Jahre aufgegliedert wird.
- Die steuerliche Abschreibung erfolgt, indem Sie diese Teilbeträge als Betriebsausgaben angeben. Dieser Zeitraum von sechs Jahren orientiert sich daran, dass der Wagen etwa so lange genutzt wird. Bei einem Gebrauchtwagen ist die Situation jedoch anders, denn dieser wurde schon benutzt, bevor Sie ihn erworben haben. Demnach gilt die 6-Jahres-Regel hier nicht.
- Stattdessen ist die Restnutzungsdauer entscheidend, d. h. die Zeitspanne, in der Sie den Wagen noch betrieblich nutzen wollen. Somit schätzen Sie selbst ein, wie lange der Gebrauchtwagen voraussichtlich im Firmeneigentum verbleiben wird, und setzen jedes Jahr dieser geschätzten Zeitspanne einen Teilbetrag des Kaufpreises ab.
Tipps zur Gebrauchtwagen-Nutzungsdauer
- Wenn Sie eine geringe Restnutzungsdauer annehmen, dann können Sie pro Jahr einen höheren Beitrag absetzen, denn schließlich verteilt sich der Kaufpreis Ihres Gebrauchtfahrzeugs in diesem Fall auf weniger Jahre.
- Wenn Sie hingegen eine längere Nutzungsdauer veranschlagen, dann teilt sich der Gesamtpreis auf mehrere Jahre auf und Sie können über einen langen Zeitraum einen Teil der Kosten in den Abschreibungen aufführen. Insgesamt gibt es keine festen Vorgaben dazu, welche Zeitspanne geltend gemacht werden muss. Tipps zum Absetzen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ergeben sich aber beispielsweise aus der Rechtsprechung.
- Wenn Sie etwa einen Jahreswagen kaufen, dann wird eine restliche Nutzungsdauer von fünf Jahren empfohlen, sodass Sie in den Abschreibungen hier jährlich 20 % des Kaufpreises ansetzen können. War der Wagen hingegen bereits fünf Jahre alt, als Sie ihn erworben haben, dann setzen Sie hier zwei Jahre an. Dies gilt auch, wenn der Gebrauchtwagen noch älter ist oder sogar wenn er die Grenze von sechs Jahren vor dem Kauf schon überschritten hat.
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