Alle Kategorien
Suche

Abnehmbare Anhängerkupplung - was die StVO dazu meint

Ideal für den Familienausflug - Auto mit Anhänger
Ideal für den Familienausflug - Auto mit Anhänger
Wer ein fabrikneues Auto kauft, kann sich für oder gegen eine Anhängevorrichtung ab Werk entscheiden. Bei Bedarf lässt sich ein Pkw auch nach Auslieferung noch nachrüsten. Die StVO lässt neben der fest installierten Anhängevorrichtung auch die abnehmbare Anhängerkupplung zu. Nachstehend einige Bemerkungen zu Pflichten für Kraftfahrer.

Abnehmbare Anhängerkupplungen kosten ab Werk bis zu 1.000 Euro. Freie Werkstätten erledigen auch bei Bedarf Nachrüstungen. Sie machen die komplette Änderungsabnahme mitunter schon für die Hälfte.

Abnehmbare Anhängerkupplung - Nachrüstung ohne TÜV-Abnahme

  • Kraftfahrer sollten immer daran denken, dass der Anhängerbetrieb höhere Anforderungen an Fahrwerk und Kühlsystem und Fahrwerk stellt.
  • Bei einem Einbau einer Anhängevorrichtung ab Werk ist bereits von Herstellerseite meist Kühlsystem, Motorölkühler oder Federung verstärkt. Darüber hinaus verlangt die StVO, dass bei Fahrten mit einem Anhänger die Sensoren den Abstandswarner des Zugwagens oder die Nebelschlussleuchte abschalten. 
  • Anhängerkupplungen müssen das E-Kennzeichen tragen, da nur diese eine TÜV-Abnahme unnötig machen. Bei Kontrollen und einer späteren Hauptuntersuchung muss die ABE und die Einbauanleitung vorgezeigt werden. Damit es nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt, müssen bei einem nachträglichen Einbau alle vom Hersteller vorgesehenen Komponenten installiert werden. 

StVO - keine Abnahmepflicht für Kugelkopf bei Wegfallen des Anhängerbetriebes 

Die abnehmbare Anhängerkupplung hat den Vorteil, dass man den Kugelkopf bei Nichtgebrauch ganz leicht vom Fahrzeug abmontieren kann. Eine fest montierte Anhängerkupplung stört mitunter beim Beladen des Kofferraumes oder man beschmutzt seine Kleidung.

  • Gründe gibt es genug, den Kugelkopf abzunehmen, wenn man ohne Hänger unterwegs ist. Ob das sogar verpflichtend ist, darüber macht die StVO keine klare Aussage. Demnach besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zum Abnehmen der Anhängerkugel.
  • Eine Pflicht legt das Gesetz dem Fahrzeugführer nur derart auf, als das der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen hat, dass die Fahrzeugkennzeichen jederzeit gut zu lesen sind (StVO, § 23).
  • Für den Fall, dass die abnehmbare Anhängerkupplung das Autokennzeichen zum Teil verdeckt, muss sie entfernt werden, sobald der Anhängerbetrieb eingestellt ist.
  • Nicht wenige Experten verweisen auf die Gefahren, die von einem Kugelkopf der Anhängerkupplung ausgehen. Bei einem Auffahrunfall entstehen dem Auffahrenden meist große Schäden. Diese sind meist höher als beim Auffahren ohne Anhängerkupplung.

Es wird sogar gefordert, Neuwagen nur noch mit abnehmbarer Anhängerkupplung auszuliefern und bei fehlendem Anhängerbetrieb den Kugelkopf auf der Grundlage einer geänderten StVO zu entfernen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: