Ab wann ein Jugendlicher einen Personalausweis bekommt, ist nicht mehr allzu starr geregelt
- In den 1970er-Jahren galt beispielsweise allein der Besitz eines Personalausweises als Garant dafür, dass der Inhaber dieses Dokumentes - welches zu dieser Zeit ein kleines graues Büchlein darstellte - mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben musste.
- Das Erreichen des vorgeschriebenen Alters, ab dem man einen Personalausweis bekommt, galt als Meilenstein auf dem Weg zur Volljährigkeit. Wann der unliebsame Kinderausweis endlich seine Gültigkeit verliert, konnte kaum noch abgewartet werden. Schließlich öffnete sich für den betreffenden Heranwachsenden ab dem Tag der Aushändigung des Ausweises, so manche Tür, die vorher nicht durchschritten werden durfte.
- Die Einlasskontrolleure an Kinos oder Diskotheken brauchten sich die Personalausweise, die Ihnen stolz entgegengestreckt wurden, nur oberflächlich anzusehen. Stimmte das Foto mit dem Vorzeigenden überein, stand es für die Aufsichtsperson fest, dass der betreffende Jugendliche mindestens 16 Jahre alt sein musste.
Ab wann ein Jugendlicher einen Personalausweis bekommt, ist nicht mehr allzu starr geregelt
- In den 1970er-Jahren galt beispielsweise allein der Besitz eines Personalausweises als Garant dafür, dass der Inhaber dieses Dokumentes - welches zu dieser Zeit ein kleines graues Büchlein darstellte - mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben musste.
- Das Erreichen des vorgeschriebenen Alters, ab dem man einen Personalausweis bekommt, galt als Meilenstein auf dem Weg zur Volljährigkeit. Wann der unliebsame Kinderausweis endlich seine Gültigkeit verliert, konnte kaum noch abgewartet werden. Schließlich öffnete sich für den betreffenden Heranwachsenden ab dem Tag der Aushändigung des Ausweises, so manche Tür, die vorher nicht durchschritten werden durfte.
- Die Einlasskontrolleure an Kinos oder Diskotheken brauchten sich die Personalausweise, die Ihnen stolz entgegengestreckt wurden, nur oberflächlich anzusehen. Stimmte das Foto mit dem Vorzeigenden überein, stand es für die Aufsichtsperson fest, dass der betreffende Jugendliche mindestens 16 Jahre alt sein musste. Die Grenze, wann man einen Personalausweis bekommt, war bis zum 01.Juli 2007 strikt das vollendete 16. Lebensjahr.
Es bedarf keiner Ausnahmeregelung, um das Ausweismindestalter von 16 Jahren zu umgehen
- Seit dem 01.07.2007 muss genauer hingesehen werden, wie alt der Inhaber eines Personalausweises wirklich ist. Eine einfache Lichtbildkontrolle ist nicht mehr ausreichend, um das Mindestalter eines Inhabers dieses Ausweisdokumentes mit Sicherheit feststellen zu können.
- Zwar bekommt auch heute (Stand Juli 2012) kein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgehändigt, wo und wann er dies gerne hätte, jedoch haben Eltern seit Juli 2007 das Recht, für Ihre Kinder, ohne dabei ein Mindestalter beachten zu müssen, jederzeit einen Personalausweis zu beantragen.
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