"L`etat, c`est moi!", die Zeit, als dieser Spruch noch Geltung hatte, ist vorbei. Er stammte von dem französischen Sonnenkönig Ludwig XIV. und mündete letztlich in die französische Revolution. Geistig vorbereitet wurde die Revolution und die sich darauf aufbauende Staatsform von John Locke und Montesquieu.
Nur Gewaltenteilung verhindert Machtmissbrauch
- Man erkannte, dass die Vereinigung von Machtbefugnissen in einer einzigen Person zu Machtmissbrauch führt und der Bürger nur Mittel zum Zweck (Steuerlast, Kriegsdienst) ist.
- Um dieses Übel zu beseitigen, wurde die horizontale Gewaltenteilung eingeführt. Danach wird die Macht in einem Staatswesen auf verschiedene Instanzen aufgeteilt. Diese sollen sich gegenseitig kontrollieren und Machtmissbrauch verhindern.
- Die horizontale Gewaltenteilung besteht darin, dass die Macht im Staat aufgeteilt wird auf die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende/regierende Gewalt (Exekutive) und die Recht sprechende Gewalt (Judikative).
- Diese Gewaltenteilung führt dazu, dass die Exekutive Gesetze nur mit Zustimmung der Legislative in Kraft setzen kann und diese zugleich von der Judikative auf ihre Verfassungs- und Rechtmäßigkeit überprüft werden können.
Vertikale Struktur ist föderalistisch
- Bei uns in Deutschland hat man diese horizontale Gewaltenteilung fortentwickelt und auch die vertikale Gewaltenteilung verwirklicht. Die vertikale Gewaltenteilung können Sie auch als föderalistisches System bezeichnen. In einem föderalistischen System wird die staatliche Gewalt zusätzlich aufgeteilt.
- Bei der vertikalen Gewaltenteilung wird die Macht im Staat auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Die unterste Ebene ist die Gemeinde oder Stadtverwaltung. Den Gemeinden sind die Landkreise übergeordnet. Über den Landkreisen steht das jeweilige Bundesland. Die einzelnen Bundesländer sind wiederum dem Bund untergeordnet.
- Die Zuständigkeitsbereiche von Bund, Ländern und Gemeinden richten sich nach dem Grundgesetz. Dort finden Sie beispielsweise ausgeführt, dass die Verteidigungshoheit dem Bund obliegt, die Länder die Kulturhoheit besitzen und die Gemeinden alles regeln, was unmittelbar vor Ort anfällt.
Mit der Europäischen Union existiert eine weitere Instanz
- Soweit der Bund einzelne Zuständigkeitsbereiche an die Europäische Union abgegeben hat, können Sie die vertikale Gewaltenteilung zusätzlich verwirklicht sehen. Verstößt der Bund gegen die Vorgaben des EU-Vertrages, kann er von der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof verklagt werden.
- Die vertikale Gewaltenteilung ist hingegen in Frankreich, dem Mutterland der Gewaltenteilung, faktisch nicht verwirklicht, da das ganze Land zentral von Paris aus regiert wird. Die politisch handelnden Personen in den Departements und den Gemeinden müssen faktisch den Vorgaben aus Paris folgen.
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