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Umsatzsteuervoranmeldung selber machen - was Sie dabei beachten sollten

Der Fiskus fordert die Abfuhr der Umsatzsteuer.
Der Fiskus fordert die Abfuhr der Umsatzsteuer.
In der Regel unterliegt fast jeder selbständige deutsche Unternehmer der Umsatzsteuer und muss deshalb eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Einige berufliche Tätigkeiten sind von dieser Steuer ausgenommen. Wie aber können Sie die Umsatzvorsteuervoranmeldung selber machen?

Machen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich selber

  • Zu Beginn eines Startes in die Selbstständigkeit melden Sie die betreffende Tätigkeit beim Finanzamt an. 
  • Überprüfen Sie auch zu Beginn, ob Ihre unternehmerische Tätigkeit der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Am besten ist es, wenn Sie sich direkt bei Ihrem Finanzamt darüber informieren. Diese Behörde ist ja auch zuständig für das Einheben dieser Steuer und steht Ihnen generell beim Selbermachen der Voranmeldung für Auskünfte zur Verfügung. Als Vermittler von Finanzdienstleistungen sind Sie beispielsweise größtenteils von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings kann die Abrechnung von Provisionen an dritte Personen zur Umsatzsteuerpflicht führen.
  • Das Finanzamt hält für die Umsatzsteuervoranmeldung ein Formular bereit, mit dem Sie diese selber machen können. Zusätzlich dazu gibt es eine Anleitung, die Ihnen beim Ausfüllen und Eintragen aller wichtiger Daten und Zahlen helfen soll. Wenn Sie dabei unter einem Umsatz von jährlich 17.500 Euro bleiben, dann können Sie eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen. Wenn Sie bereits unternehmerisch tätig waren, dann dürfen Ihre Vorjahresumsätze insgesamt nicht mehr als 17.500 Euro betragen haben. Im laufenden Jahr dürfen Sie insgesamt 50.000 Euro nicht übersteigen. 
  • Weisen Sie diesen Sachverhalt auf Ihren Rechnungen aus. Denn für Ihre Geschäftspartner ist diese Information wichtig. Es darf kein Vorsteuerabzug für die von Ihnen ausgestellten Rechnungen vorgenommen werden.
  • Als Steuerpflichtiger müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich erstellen und beim Finanzamt einreichen.
  • Hierfür erhalten Sie eine eigene Umsatz-Steuer-ID.

Das Steuerformular finden Sie online im Internet

  • Sie ermitteln die Umsatzsteuer dadurch, dass Sie die Netto-Beträge sowie die Mehrwertsteuer in der Buchhaltung getrennt voneinander verbuchen. Hier gilt bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben die gleiche Vorgangsweise.
  • Das Formular füllen Sie entsprechend der Vorgaben aus und tragen dabei sowohl bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben Netto-Beträge sowie die jeweilige Steuer ein. Zuletzt wird dann aus den beiden Summen ein Saldo erstellt. Je nachdem wie das Ergebnis ausfällt, müssen Sie Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen oder aber Sie bekommen eine Rückzahlung. 
helpster.de Autor:in
Christine Spranger
Christine SprangerChristine kennt sich als Content Managerin bestens im Bereich Computer & Elektronik aus. Sie ist täglich im Internet unterwegs und bloggt über Weiterbildung. Im Rahmen der Weiterbildung ist für sie auch Geld ein vertrauter Bereich.
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