Das Geldwäschegesetz nennt sich im vollen Wortlaut "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“. Es soll Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verhindern.
Geldwäschegesetz - Sorgfaltspflichten bei Entgegennahme von Bargeld
- Unternehmen müssen in bestimmten Fällen, die im Geldwäschegesetz festgelegt sind, die Identität ihrer Vertragspartner feststellen und überprüfen. Geschäftsbeziehungen sind zu überwachen. Außerdem müssen sie interne Sicherungsmaßnahmen treffen.
- Von Bedeutung ist die Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten. Aufzeichnungen sind für mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Verdachtsfälle müssen der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und dem Bundeskriminalamt gemeldet werden.
- Verdacht erregen können Erträge krimineller Aktivitäten oder wenn wirtschaftlich Berechtigte verschwiegen werden. Wer Bargeld im Rahmen seiner Tätigkeit entgegennimmt, muss bestimmten Sorgfaltspflichten nachkommen.
Bareinzahlungen unter Beachtung der Geldwäsche
Wenn Sie Bareinzahlungen von mehr als 1.000 Euro vornehmen, muss der die Zahlung Entgegennehmende, im Gesetz "Verpflichteter" genannt, Ihre Identität feststellen. Der bis 2012 geltende Höchstbetrag von 15.000 Euro hat sich somit rapide verringert.
- Wer ist nach dem Gesetz ein "Verpflichteter"? Dazu gehört die gesamte Finanz- sowie die Versicherungsbranche, seit 2012 auch Unternehmen aus der Nichtfinanzwelt. So ist der Groß- und Einzelhandel mitbetroffen.
- Man geht davon aus, dass nicht nur Bareinzahlungen bei Banken einer Überwachung bedürfen. Vielmehr wird dem Handel unterstellt, dass über die Bezahlung mit Bargeld der Hauptteil des illegalen Geldes in den normalen Wirtschaftskreislauf gelangt.
- Geldwäscher haben es auf hochpreisige und wiederverkäufliche Güter abgesehen. Waren werden mit hohen Bargeldbeträgen erstanden und anschließend mit geringem Verlust gegen legales Geld wieder verkauft.
- Zu diesen Händlern zählen unter anderem Jachthändler, Autohändler, Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Juweliere. Im Geldwäschegesetz werden außerdem Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Treuhänder und Spielbanken erwähnt.
Wenn Sie bei den zuvor genannten Bareinzahlungen beziehungsweise Barzahlungen von mehr als 1.000 Euro machen, wird Ihre Identität festgestellt. Bei Verdacht auf Geldwäsche müssen die zuständigen Behörden informiert werden.
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